Kirchenvorstandswahl 2018

Am 21. Oktober 2018 werden in unserer bayerischen Landeskirche die Kirchenvorstände aller Gemeinden neu gewählt. Das Motto dieser Wahl lautet: „Ich glaub. Ich wähl.“ Die stimmberechtigten Mitglieder unserer Gemeinden sind aufgerufen, ihre Gemeinden mit zu gestalten. Das geschieht mit der Wahl einmal dadurch, dass Sie sich bei der Wahl als Wählerinnen und Wähler beteiligen oder auch dadurch, dass sich Menschen in der Gemeinde als Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stellen. Der Kirchenvorstand beruft einen Vertrauensausschuss zur Vorbereitung der Wahl und im Mai soll der vorläufige Wahlvorschlag stehen.

Unseren Kirchenvorständen in Thomas und Stephanus gehören zur Zeit jeweils 8 gewählte und 2 berufene Frauen/Männer an. Hinzu kommen noch Pfarrer oder Pfarrerinnen sowie pädagogische MitarbeiterInnen. In der Stephanuskirche arbeiten wir auch sehr eng mit dem erweiterten Kirchenvorstand zusammen.

Ich glaub. Ich wähl.

So lautet das Motto der Wahl. Glaube und Wahl haben etwas miteinander zu tun, nicht nur am Wahltag. Das Erkennungszeichen der Christen, ein Fisch, ist mit dem Wahlkreuz verbunden.

Vertrauensausschuss

Der Kirchenvorstand bildet bis zum 23. Februar einen Vertrauensausschuss, der die Wahl vorbereitet und versucht Kandidaten und Kandidatinnen für die Wahl zu gewinnen. Wenn Sie Interesse haben, im Kirchenvorstand mitzumachen, dann melden Sie sich doch bitte bei Pfarrer Thomas Brandl oder bei Pfarrer Johannes Scholl. Wir freuen uns, wenn Gemeindemitglieder auch auf uns zugehen.

Die Bedeutung des Kirchenvorstandes

Der Kirchenvorstand ist das Team, das die Kirchengemeinde leitet. Er vertritt die Kirchengemeinde in allen Belangen. Er trägt die Verantwortung und trifft verbindliche Entscheidungen für alle Aufgaben und Aktivitäten, für rechtliche und geistliche Fragen im Leben der Gemeinde. Pfarrerinnen und Pfarrer und Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher arbeiten gemeinsam an der Umsetzung dieser Aufgaben. Haupt- und ehrenamtlich engagierte Mitglieder der Kirchengemeinde arbeiten gemeinsam daran, ihre kleine Welt zu verbessern.

Die Aufgaben des Kirchenvorstandes

  • Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind vielfältig und geben weitreichende Möglichkeiten, das Gemeindeleben mit zu gestalten. Anbei einige Beispiele aus der Vielfalt der Tätigkeiten:
  • Der Kirchenvorstand verantwortet den Rahmen der Gestaltung eines Gottesdienstes. Ebenso beschließt er über die Einführung neuer Gottesdienstformen und die Gottesdienstzeiten.
  • Der Kirchenvorstand ist verantwortlich etwa für die Planung und Inhalte des Konfirmandenunterrichtes.
  • Der Kirchenvorstand entscheidet über die Überlassung der Gottesdienst- und Gemeinderäume für besondere Veranstaltungen.
  • Im Kirchenvorstand werden Fragen des christlichen Glaubens und des Lebens besprochen.
  • Besetzung der Pfarrstellen: Wenn eine Pfarrstelle neu besetzt werden muss, wirkt der Kirchenvorstand bei der Besetzung mit.
  • Der Kirchenvorstand unterstützt und fördert vor allem die Bereiche: Diakonie, Mission, Männer- und Frauenarbeit, Jugendarbeit, Eltern- und Familiendienste, Kirchenmusik, Ökumene etc.
  • Er verwaltet das Ortskirchenvermögen.
  • Er beschließt über Haushaltsplan und Rechnung, die Erhebung des Kirchgeldes und stellt Mitarbeitende in der Kirchengemeinde ein.
  • Die Kirchenvorstände schicken aus ihrem Team Frauen und Männer in die Dekanatssynoden, die regionalen Kirchenparlamente. Alle sechs Jahre wählen sie die Mitglieder der Landessynode.

Nähere Informationen zur Kirchenvorstandswahl werden Sie im nächsten Gemeindebrief lesen. Auch auf der Homepage unserer Kirchengemeinden können Sie sich über die KV-Wahl näher informieren.

Thomas Brandl und Johannes Scholl